Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wann ist der früheste Einzugstermin?
Frühester Einzugstermin der letzten Bauetappe - dem Gebäude A1 ist vorraussichtlich ab 3.Quartal 2021. Bezug der Wohnungen in anderen Gebäuden hat teilweise schon begonnen. Für detailierte Informationen wenden Sie sich bitte an unser Verkaufsteam, Telefon 061 338 35 77. Die genannten Daten gelten als Planungstermine, die sich im Verlaufe des Projektes noch verschieben können.
2. Welche Wohnungen sind schon reserviert?
Einen ersten Eindruck über den Reservationsstand können Sie sich auf der Projektwebsite www.spitzenrain.ch machen. Für den aktuellen Reservations- bzw. Verkaufsstand oder weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte unser Verkaufsteam, Telefon 061 338 35 77.
3. Wie kann ich reservieren?
Mit einer Vorreservation (ausfüllen Vorreservationsformular) reservieren wir unverbindlich 14 Tage Ihr Wunschobjekt, damit Sie in Ruhe Abklärungen tätigen können.
Möchten Sie Ihr Wunschobjekt kaufen, dann wird Ihnen auf Anfrage von unserem Verkaufsteam der Reservationsvertrag zugesendet und muss vom Käufer und Totalunternehmer (Burckhardt Entwicklungen AG) unterschrieben werden. Dieser unterzeichnete Reservationsvertrag ist erst dann rechtskräftig, d.h. das Eigenheim definitiv reserviert, wenn die geforderte Anzahlung von CHF 20‘000.-- auf dem Reservationskonto der Burckhardt Entwicklungen AG eingegangen ist.
4. Gibt es die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen?
Ja, wir führen eine Warteliste, auf die Sie sich gerne eintragen lassen können.
5. Wie wird der Zahlungsplan aussehen?
Auf Wunsch wird Ihnen der Zahlungsplan auf Ihre Wohnung bezogen zugestellt. Bitte wenden Sie sich dazu an unser Verkaufsteam, Telefon 061 338 35 77.
6. Ist der Kaufpreis fix? Welche weiteren Kosten fallen beim Kauf eines Wohnobjektes an (Sicherheit/Notar- Grundbuchkosten, etc.)?
Der Kaufpreis versteht sich schlüsselfertig inkl. MwSt. (Basisausbau). Zusätzliche Käuferoptionen werden individuell berechnet. Bei einem Eigentumserwerb fallen für den Erwerber 1,25% Handänderungssteuer und ca. 0,5 – 0,8% Notariats- und Grundbuchgebühren an. Die Handänderungssteuer wird beim Erwerber nicht erhoben, wenn dieser das Objekt als ausschliesslich und dauernd selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt. Über die Kosten für die Finanzierung berät Sie der Bankspezialist.
7. Was kann ich an der Gestaltung der Wohnung mitbestimmen?
Der Grundriss, das heisst das Konzept der Wohnung ist fix vorgegeben und aus statischen und leitungstechnischen Gründen nur bedingt veränderbar. Für den Innenausbau gibt es viele, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. So bieten Küche, sanitäre Anlagen, Boden-, Wandoberflächen und vieles mehr den Käufern die Möglichkeit einer ganz persönlichen Gestaltung.
8. Muss ich einen Autoeinstellhallenplatz zum Wohnobjekt erwerben?
Ja, im Kanton Baselland ist dies Vorschrift.
9. Ist die Überbauung Minergie®-zertifiziert?
Nein. Die Wohnungen sind im Minergie-Standard ausgebaut, haben jedoch keine Komfortlüftung und daher kein Zertifikat.
10. Wie werden die Wohnungen beheizt?
Die Raumwärme wird via Bodenheizung geliefert. Die Energie wird mittels Grundwassernutzung und Wärmepumpe erzeugt.